Sehr geehrte Besucher unserer Homepage, sehr geehrte Feuerwehrkameradinnen und Kameraden.
Zu Ihrem Besuch auf unserer Homepage möchte ich Sie im Namen der Freiwilligen Feuerwehr Gersdorf recht herzlich begrüßen.
Gerade in der heutigen Zeit, wo Stress und Hektik unser Leben prägen, halte ich es für sehr wichtig, ein gutes kameradschaftliches Klima und die Gemeinschaft zwischen Alt und Jung in einem Verein zu pflegen und zu fördern. Dies ist vorrangig die Aufgabe unseres Vereins. Wie wir diese uns gestellte Aufgabe in Gersdorf lösen, soll Ihnen auf unserer Homepage gezeigt werden.
Zudem möchten wir Sie weiter über unseren Verein
Freiwilligen Feuerwehr Gersdorf informieren.
Ich wünsche Ihnen nun auf unseren Seiten viel Spaß und hoffe auf eine große Resonanz mit vielen Fragen, Anregungen und Rückmeldungen.
Herbert Schreimel 1. Vorsitzender
Hier Auszüge aus unserer Satzung
Zweck des Vereins ist die Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Gersdorf,
Insbesondere durch die Werbung und das Stellen von Einsatzkräften. Dabei verfolgt er ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
der § 5 l bis 68 der Abgabeordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Vereinsämter sind Ehrenämter.
Mitglieder des Vereins können sein:
1. Feuerwehrdienstleistende (aktive Mitglieder),
2.ehemalige Feuerwehrdienstleistende (passive Mitglieder),
3. fördernde Mitglieder,
4. Ehrenmitglieder
Zu den aktiven Mitgliedern zählen auch die Feuerwehranwärter. Personen, die aus dem
aktiven Feuerwehrdienst ausscheiden, werden passive Mitglieder, wenn sie nicht aus dem Verein austreten. Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein insbesondere durch besondere finanzielle Beiträge oder besondere Dienstleistungen. Zu Ehrenmitglieder können Personen ernannt werden, die sich als Feuerwehrdienstleistende oder auf sonstige Weise um das Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben haben.
Der Vorstand besteht aus:
4 .dem Kassier,
5 .den Vergnügungsleitern,
Gersdorf, Gersberg, Pötzling und Reuth)
8 dem Jugendwart,
Der Vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne §26BGB besteht aus folgenden Mitgliedern.